Im Versorgungsgebiet Holzhausen wurde eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Der Wasserversorger und das Gesundheitsamt stehen nach Angaben des Rhein-Lahn-Kreises in engem Austausch. Maßnahmen zur Beseitigung der Verunreinigung wurden bereits eingeleitet.  

Von dem Abkochgebot betroffen sind die Gemeinden Holzhausen an der Haide und Obertiefenbach. Bis auf Weiteres muss das Leitungswasser vor der Verwendung abgekocht werden.

Zur Desinfektion wird das Trinkwasser derzeit gechlort. Dadurch kann es vorübergehend zu Veränderungen beim Geruch oder Geschmack kommen. Die zulässigen Grenzwerte für Chlor werden laut Behörden jedoch nicht überschritten. Nach dem Abkochen kann das Wasser bedenkenlos verwendet werden. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser genutzt werden.

Das Gesundheitsamt empfiehlt, Leitungswasser vor dem Verzehr einmal sprudelnd aufzukochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen zu lassen. Abgekochtes Wasser sollte auch für die Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Waschen von Obst, Gemüse und Salat, zum Zähneputzen, zur Reinigung offener Wunden sowie als Trinkwasser für empfindliche Haustiere verwendet werden. Für Säuglingsnahrung wird Mineralwasser empfohlen.

Zum Duschen, Baden, für die Toilettenspülung sowie für Waschmaschine und Geschirrspüler kann das Leitungswasser weiterhin genutzt werden. Das Befüllen von Aquarien sollte aufgrund der laufenden Chlorung vorerst unterbleiben.

Bei der festgestellten Verunreinigung handelt es sich um Escherichia coli (E. coli)-Bakterien. Besonders ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem können dadurch gesundheitliche Beschwerden wie Durchfallerkrankungen oder schwerere Infektionen entwickeln.

Das Abkochgebot bleibt bestehen, bis das Gesundheitsamt es offiziell aufhebt. Die Bevölkerung soll darüber zeitnah informiert werden. Weitere Informationen stellt der Rhein-Lahn-Kreis bereit:  Weitere Informationen zum Abkochgebot⁠.  

(PM KV Rhein-Lahn, red [LW])