Schön anzuschauen, aber auch schön gefährlich. Daher werden derzeit Herkulesstauden, auch Riesenbärenklau genannt, vom Westerwaldkreis entlang größerer Gewässer, wie hier am Gelbach, entfernt. (Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung / Roger Best)

Riesige weiße Blüten ziehen derzeit nicht nur die Aufmerksamkeit von Insekten und Wäller auf sich, sondern auch die von geschulten Fachkräften. Diese sind im Auftrag des Westerwaldkreises aktuell, entlang von größeren Fließgewässern, mit der Suche und Beseitigung dieser imposanten Pflanzen beschäftigt.

Heracleum mantegazzianum, wie der wissenschaftliche Name der Herkulesstaude oder auch Riesenbärenklau genannten Staude lautet, ist keine heimische Art, da sie ursprünglich im Kaukasus ansässig ist. Sie wird daher auf der sogenannten EU-Unionsliste als invasive, gebietsfremde Art aufgeführt und als Neophyt bezeichnet. Zum Schutz der heimischen biologischen Vielfalt werden daher deren Bestände von der öffentlichen Hand beseitigt.

Schön anzuschauen, aber auch schön gefährlich. Daher werden derzeit Herkulesstauden, auch Riesenbärenklau genannt, vom Westerwaldkreis entlang größerer Gewässer, wie hier am Gelbach, entfernt. (Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung / Roger Best)

Ein weiterer wichtiger Grund zur Reduzierung der Vorkommen ist die gesundheitliche Gefahr, die vom Saft der Herkulesstaude ausgeht. Der Pflanzensaft enthält Substanzen, die auf der menschlichen Haut, in Verbindung mit Sonnenlicht, schmerzhafte Entzündungen hervorrufen, die denen von Verbrennungen sehr ähnlich sind. Daher ist bei einer Beseitigung der kaukasischen Neophyten eine entsprechende Schutzausrüstung unentbehrlich. Als Hauptwerkzeug dient ein Spaten, mit dem die Wurzel ausgegraben oder abgestochen wird. Es ist eine anstrengende Arbeit, umso mehr, wenn Steine ein Ausgraben erschweren, was an Gewässerufern oftmals der Fall ist. Herkulesstauden wachsen nicht nur an Gewässerläufen, deren schwimmfähige Samen können sich jedoch über den Wasserweg schnell und weit ausbreiten. Aus diesem Grund ist eine gute interkommunale Zusammenarbeit für den Erfolg von Beseitigungsmaßnahmen entscheidend, insbesondere da es unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten gibt. Für den Gelbach, einem ab Montabaur-Wirzenborn sogenannten Gewässer II. Ordnung, ist die Untere Wasserbehörde des Westerwaldkreises zuständig. Der Oberlauf und die Zuflüsse fallen nach dem Wassergesetz als sogenannte Gewässer III. Ordnung in die Unterhaltungspflicht der Verbandsgemeinden. Der Westerwaldkreis ist daher den Oberliegern, der VG Montabaur und VG Wirges dankbar, dass von deren Seite ebenfalls sehr engagiert gegen die große Staude vorgegangen wird. Am kommenden Sonntag findet der „Autofreie Gelbachtag“ statt, an dem viele Besucher die gefährliche Schönheit sichten können. Jedoch nicht mehr lange, da die beauftragte Firma spätestens Ende Juli ihren Beseitigungsauftrag abgeschlossen haben wird.

(PM KV WW)