Vielfältig waren die Punkte auf der Agenda, die dem Kreistag bei seiner letzten Sitzung zur Beratung und Entscheidung vorlagen. Sie reichten von Regelungen bezüglich Investitionen in Kindertagesstätten über den Versorgungsstrukturplan im Rettungsdienstbereich Montabaur bis hin zum Breitbandausbau. Gemeinsam war den Themen, dass der Kreistag mit seiner Zustimmung wichtige Grundlagen für die Weiterentwicklung des Westerwaldkreises auf den Weg gebracht hat.
Rechtssicherheit bei Kita-Zuwendungen
Die „Richtlinie über die Gewährung von Investitionszuwendungen für Kindertagesstätten im Westerwaldkreis“ wurde am 2. Juli 2021 in der derzeit geltenden Fassung vom Kreistag verabschiedet. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz musste diese nun überarbeitet werden. Eine wesentliche Änderung ist, dass nicht nur zusätzliche Plätze, sondern künftig Neubau, Erweiterung, Ersatzbau und Umbau von Tageseinrichtungen für Kinder zuwendungsfähig sind. Außerdem wurde für die „angemessene Beteiligung“ des Jugendamtsträgers eine feste Größe fixiert. Der Westerwaldkreis beteiligt sich demnach mit 40 Prozent an den nicht durch andere Zuwendungsgeber gedeckten zuwendungsfähigen Kosten. Der Kreistag stimmte der vom Jugendhilfeausschuss empfohlenen Beschlussvorlage zu und verabschiedete somit die neue Richtlinie.
Rettungsdienstbereich gut aufgestellt
Ebenfalls auf der Agenda stand der Versorgungsstrukturplan für den Rettungsdienstbereich Montabaur. Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfalltransportes, des arztbegleiteten Patiententransportes und des Krankentransportes sicherzustellen. Dabei umfasst der Rettungsdienstbereich Montabaur die Landkreise Altenkirchen, Neuwied, den Rhein-Lahn-Kreis sowie den Westerwaldkreis. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist die zuständige Rettungsdienstbehörde.
Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Rheinland-Pfalz erhielten die Rettungsdienstbehörden im Land die Aufgabe, die Bedarfsplanung in einem umfassenden Versorgungsstrukturplan darzustellen, der die Einrichtungen des Rettungsdienstes, ihre Standorte, die Struktur der Fahrzeuge und die Betriebszeiten umfasst. Die vier Landkreise des Rettungsdienstbereiches Montabaur beauftragten ein externes Fachbüro mit dessen Erstellung. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Kreistagssitzung vorgestellt und Optimierungspotenziale sowie Maßnahmenvorschläge erörtert.
Die gutachterliche Betrachtung ergab, dass die örtliche Verteilung der Rettungswachen in den vier Landkreisen zielführend ist und nicht angepasst werden muss. Damit im Hinblick auf die steigende Einsatzlast, also die Anzahl und Dauer der Einsätze, die Vorgaben der Hilfeleistungsfrist vollständig erfüllt werden können, sollte die Zahl der Rettungswagen und Krankentransportwagen erhöht werden. In diesen Prozess sind die Krankenkassen als Kostenträger einzubeziehen. Im Hinblick auf die örtliche Verteilung der Notarztstandorte regt der Versorgungsstrukturplan perspektivisch eine örtliche Verschiebung an. Hinsichtlich des baulichen und technischen Zustands der Rettungswachen wurde eine Standortbewertung vorgenommen und daraus wurden Maßnahmen abgeleitet sowie priorisiert.
Der Versorgungsstrukturplan wird in der jetzigen Beschlussfassung den Kreistagen der vier Landkreise des Rettungsdienstbereichs Montabaur vorgelegt. Im Westerwaldkreis stimmte der Kreistag zu. Sind alle Landkreise einverstanden, dient der Versorgungsstrukturplan als tragfähige Basis für die weitere Entwicklung der rettungsdienstlichen Versorgungsstruktur, wobei er lediglich eine Momentaufnahme darstellt und fortlaufend weiterzuentwickeln ist.
Fördermaßnahmen im Breitbandausbau
Der flächendeckende Ausbau der Breitbandinfrastruktur ist ein wichtiges Thema, mit dem sich die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises schon seit mehreren Jahren beschäftigt und das weiter vorangetrieben werden soll. Im Kreistag wurde der Zwischenstand eines Markterkundungsverfahren vorgestellt, das prüfen soll, wie viele Adressen im Westerwaldkreis in einen geförderten Ausbau gebracht werden können. Der Landrat wurde vom Kreistag ermächtigt, basierend auf diesen Daten, Fördermaßnahmen zu beantragen, sobald diese vom Bund oder Land zum Ausbau von Gigabitnetzen ausgeschrieben werden.
(PM KV WW)