Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute das überarbeitete Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) beschlossen. Mit modernisierten Zuständigkeiten, klaren Strukturen und einem neuen Landesamt soll das Land künftig noch besser auf Krisen wie Extremwetter oder Großschadenslagen vorbereitet sein.
„Das neue LBKG ist ein weiterer Meilenstein in der Sicherheitsarchitektur unseres Landes“, erklärte Innenminister Michael Ebling. Ziel sei es, professionell aufgestellt zu sein, die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen zu stärken und die Einsatzkräfte zukunftsfest auszustatten.
Zentrales Element des Gesetzes ist die Gründung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK). Dieses übernimmt künftig landesweite Aufgaben – von Risikoanalysen über die Einsatzplanung für sogenannte „Landeslagen“ bis hin zur operativen Unterstützung vor Ort. Ein ständig besetztes Lagezentrum ermöglicht zudem eine schnellere Reaktionsfähigkeit bei Gefahrenlagen. Ergänzend wird ein verbindliches Berichts- und Verbindungssystem zwischen allen Ebenen eingeführt.
Obwohl die Verantwortung weiterhin bei den kommunalen Aufgabenträgern liegt, kann das Land bei besonderen Ereignissen – wie flächendeckenden Katastrophen – auch selbst die Einsatzleitung übernehmen. Dabei kommt ein gestuftes Unterstützungssystem zum Tragen, das klare Zuständigkeiten regelt.
Weitere gesetzlich verankerte Neuerungen:
- Kommunen müssen künftig regelmäßig Bedarfs- und Entwicklungspläne erstellen und der Aufsichtsbehörde vorlegen.
- Das Zwei-Stabsmodell aus Operativ-Taktischem Stab und Verwaltungsstab wird rechtlich festgeschrieben.
- Der Einsatz moderner Warnsysteme wie MoWaS wird verpflichtend.
- Ab 2026 wird die Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und -inspekteure gesetzlich vorgeschrieben.
- Die psychosoziale Notfallversorgung wird erstmals gesetzlich geregelt.
Zur Umsetzung stellt das Land für die Jahre 2026 und 2027 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 7,3 Millionen Euro bereit. Diese sollen vor allem die Einführung hauptamtlicher Inspekteurinnen und Inspekteure sowie die Entwicklung kommunaler Planwerke unterstützen.
Innenminister Ebling abschließend: „Mit diesem Gesetz bündeln wir unsere Kräfte, schaffen klare Verantwortlichkeiten und investieren gezielt dort, wo es zählt. Das neue LBKG ist ein starkes Signal für den Schutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.“
(PM MdI,red)