Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen eine 64-jährige Beschuldigte aus dem Kreis Neuwied ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Hintergrund ist das Auffinden des Ehemannes der Beschuldigten mit diversen Stichverletzungen in der familieneigenen Gaststätte. Der Mann wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Der Tatvorwurf lautet auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Die Ermittlungen dauern derzeit an. Weitere Informationen können aktuell nicht erteilt werden, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den/die Beschuldigte(n) gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
(PM StA-KO, red [LW])