Am 28.07.2024 gegen 06:30 Uhr meldete eine Bürgerin aus Wirges zwei zugelaufene Hunde. Da die Tiere bereits in der Vergangenheit als Streuner aufgefallen waren, konnte der 32-jährige Hundehalter schnell identifiziert werden. Als eine Streifenwagenbesatzung ihn über den Aufenthaltsort seiner Hunde informieren wollte, entdeckten sie frische Blutspuren auf der Treppe vor seinem Haus und hörten lautes Geschrei aus dem Inneren.
Der Hundehalter, blutverschmiert und mit kleineren Schnittverletzungen an Hand, Oberkörper und Gesicht, öffnete auf Klingeln die Tür. Es stellte sich heraus, dass es in der Nacht zu einer Auseinandersetzung mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin gekommen war. Nachdem er sie des Hauses verwiesen hatte, bemerkte er das Verschwinden seiner Hunde und ging auf die Suche nach ihnen. Dabei traf er erneut auf seine ehemalige Lebensgefährtin, die ihn mit einem Messer angriff und leicht verletzte. Er konnte den Angriff abwehren und das Messer an sich nehmen, woraufhin beide nach Hause zurückkehrten.
Der erneute Streit hatte seinen Ursprung in der Entdeckung eines vor dem Anwesen geparkten PKWs, der einer Bekannten des Geschädigten gehörte. Die 31-jährige Beschuldigte zerstach alle vier Reifen und schlug die Heckscheibe ein. Diese Sachbeschädigung war bereits in der Nacht von der Polizei aufgenommen worden, allerdings war zu diesem Zeitpunkt weder die Aufenthaltsort der Fahrzeughalterin noch die Identität der Täterin bekannt. Die 25-jährige Fahrzeughalterin bestätigte, dass sie die Beschuldigte bei der Tat gesehen hatte, hielt jedoch eine Verständigung der Polizei für entbehrlich.
Die Polizei traf die 31-jährige Beschuldigte an ihrer Wohnanschrift an. Sie stand merklich unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Eine Blutprobe wurde angeordnet. Auch der Geschädigte stand unter Alkohol- und Betäubungsmiteleinfluss. Nach einer Behandlung im Krankenhaus konnte er leicht verletzt entlassen werden. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
(PM POL,red)