Wichtiger Faktor für gute Laune und Feierstimmung in der Karnevalszeit ist die Vorbildfunktion
Die „tollen Tage“ mit Kappen- und Prunksitzungen, närrischen Früh- und Spätschoppen sowie Tanz- und Party-Veranstaltungen sind in vollem Gange, die Umzüge im karnevalistischen Endspurt winken schon am Horizont. Das Kreisjugendamt und das Jugendamt der Stadt weisen daher alle Veranstalter und „Jecken“ darauf hin, dass „die jugendschutzrechtlichen Vorschriften trotz des bunten Karnevalstreibens selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt sind.“
„Natürlich gehören Spaß, gute Laune und Feierstimmung in der närrischen Zeit dazu, jedoch dürfen sie nicht zu Nachlässigkeit und verantwortungslosem Verhalten führen. Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene müssen „Nein“ sagen können“, wünscht sich Landrat Achim Hallerbach. Unterstützung erfährt der Landrat von der Stadt Neuwied.
„Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen darf nicht nur den Jugendämtern, Ordnungsbehörden und der Polizei überlassen bleiben, sondern sollte uns allen am Herzen liegen“, ergänzt Bürgermeister Peter Jung entsprechend, wobei beide auf die Verpflichtung der Veranstalter hinweisen, bei der Planung und Durchführung von karnevalistischen Veranstaltungen den Kinder- und Jugendschutz berücksichtigen zu müssen.
Auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Umzügen – sei es mit Motivwagen oder als Fußgruppe – sollte bewusst sein, dass sie die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten haben. Dies gilt insbesondere bei der Abgabe von alkoholischen Getränken.
Das Jugendschutzgesetz bietet hierzu eine sehr wichtige und für alle klar verständliche Regelplattform. An Kinder und Jugendliche dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Biermixgetränke höchstens in einem für sie verträglichen und somit verantwortungsvollen Umfang konsumieren.
Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und insbesondere auch „Alcopops“ (mit Branntwein gemischte Mixgetränke) dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, noch ist ihnen der Verzehr gestattet. Außerdem dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht rauchen.
Klare Vereinbarungen und die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetztes bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, die närrische Zeit fröhlich und friedlich zu feiern.
„Hier sind nicht nur Veranstalter und Ordnungsbehörden gefragt. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen sollte ein Anliegen aller Beteiligten sein. Helfen Sie mit, die Gesundheit der Heranwachsenden zu schützen und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zum Jugendschutz“ appellieren Landrat Hallerbach und Bürgermeister Jung an die Mitwirkung möglichst aller Karnevalisten.
Beide betonen ebenfalls, dass sich die Zusammenarbeit zwischen allen mitwirkenden Instanzen im Hinblick auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes in der Karnevalszeit in den bisherigen närrischen Sessionen durchweg positiv gestaltet hat.
In diesem Sinne werden städtischer Jugendschutz und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zusammen mit den Jugendsachbearbeitern der Polizei am Schwerdonnerstag, 8. Februar 2024 eine gemeinsame Jugendschutzkontrolle in der Innenstadt durchführen.
Ein Informationsflyer zum Thema „Alkohol und Karneval“ klärt über das Thema auf und kann gerne zugesandt werden.
Kontakt: Kreisjugendpflege Neuwied Simone Höhner & Marc Maier, Tel.: 02631 – 803 -442 und -621, Mail.: jugendarbeit@kreis-neuwied.de
Stadtjugendamt Neuwied, Tanja Buchmann (Jugendschutz), Tel.: 02631/802-172, E-Mail: tbuchmann@neuwied.de
(PM KV NR)