Klarstellung

Mit Bezug auf die Berichterstattung zum Unfall auf der L300 (Grundlage Pressemeldung vom 06.07.2023, 03.03 Uhr) erfolgt nachfolgende Klar- bzw. Richtigstellung:

Nach der bisherigen Beweiserhebung sowie der Anhörung weiterer Zeugen am 06.07.2023 ergeben sich erhebliche Zweifel an dem in der Pressemeldung dargestellten Unfallhergang. Demnach ist zum jetzigen Ermittlungsstand davon auszugehen, dass es sich bei dem in der Meldung angeführten 49-jährigen, ebenfalls verstorbenen Unfallbeteiligten, nicht um den Unfallverursacher handelt.

Zur weiteren Aufklärung des Unfallgeschehens wurde ein Gutachter hinzugezogen.

Wir bedauern es, dass durch die ursprüngliche, objektiv jedoch nachvollziehbare Darstellung der Geschehnisse in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck zum Unfallhergang sowie zum Unfallbeteiligten entstanden ist.

Weiterhin bitten wir um Verständnis, dass wir bis zum Abschluss der Ermittlungen keine weiteren Informationen bekannt geben können.

Die Ermittlungen erstrecken sich nunmehr auch auf einen noch unbekannten Motorradfahrer, der die L 300 zum Unfallzeitpunkt ebenfalls in Fahrtrichtung Guckheim / Westerburg befahren haben soll. Die Polizei bittet um jeden sachdienlichen Hinweis, der evtl. zur Rekonstruktion des Unfallgeschehens beitragen könnte.

(PM POL)